Auch im Meer gibst du Wege. (Weisheit 14, 3)

Immer wieder entscheiden Menschen, dass sie ihre letzte Ruhe auf dem Wasser finden wollen. Sie wünschen sich eine Seebestattung.

Die Gründe dafür sind vielfältig, der Weg ist dann aber immer der gleiche: Zunächst wird die Trauerfeier gehalten, entweder auf dem Schiff oder in der Kirche. Anschließend fährt die Trauergemeinde mit dem Schiff aufs Wasser raus. Hier wird die Urne eingesenkt und Angehörige und Freunde verabschieden sich, während das Schiff dreimal die Bestattungsstelle umrundet. Der Beerdigungskaffee findet zumeist auf der Rückfahrt an Bord statt. Und mit der Rückkehr in den Hafen endet der letzte Gang.

Ein Vorteil der Seebestattung ist: Die spätere Grabpflege auf einem Friedhof entfällt. Zugleich ist dies aber auch ein Nachteil, denn für die Angehörigen gibt es keinen Ort, an den sie mit ihrer Trauer hingehen können. So ist es in den letzten Jahren mehrfach vorgekommen, dass Angehörige nach der Seebestattung gebeten haben, zur Erinnerung an den Verstorbenen doch noch einen Stein auf dem Friedhof aufstellen zu dürfen.

Die Kirchengemeinde hat sich deshalb entschieden, auf dem Friedhof in Groß Zicker einen Ort der Trauer für die Hinterbliebenen der auf See Bestatteten einzurichten. Es wurde eine Fläche dafür hergerichtet und in ihrer Mitte ein Findling aufgestellt. Mit einem Spruch aus der Bibel weist er auf den Sinn dieses Ortes hin: „Auch im Meer gibst Du Wege.“ (Weisheit 14, 3). Das bedeutet: Ob wir auf dem Friedhof zu Grabe getragen werden oder ob unsere sterblichen Überreste verbrannt und dem Meer übergeben werden: Wir bleiben immer in Gottes Hand. Seine Wege enden nicht, egal, wo und wie wir unsere letzte Ruhe finden.

Um diese Mitte herum können nun Angehörige, die einen Ort der Trauer einrichten möchten, Gedenksteine zur Erinnerung an Verstorbene anfertigen und in den Rasen einlegen lassen. Diese Steine haben ein einheitliches Format (40 cm x 14,5 cm). Auf ihnen werden der Name und der Vorname des Verstorbenen sowie das Geburts- und das Sterbejahr eingraviert. Dabei ist es egal, wo die Seebestattung stattgefunden hat und ob der Verstorbene Mitglied der ev. Kirche war oder nicht.

Die Herstellung eines solchen Gedenksteins muss über das Pfarramt in Groß Zicker veranlasst werden. Die Kosten der Gedenktafel belaufen sich auf 238,- €. Das Nutzungsrecht wird für 20 Jahre erworben und kostet einmalig 177,50 €. Die Kosten für die Unterhaltung und Pflege der Anlage, die die Kirchengemeinde für 20 Jahre übernimmt, belaufen sich einmalig auf 321,30 €. Nach Ablauf der Zeit kann eine Verlängerung beantragt werden (24,94 € pro Jahr).

Wenn Sie an der Einrichtung eines Gedenksteins an diesem Ort interessiert sind, wenden Sie sich bitte an das Pfarramt in Groß Zicker.